Wertermittlung

Notwendigkeit zur Wertermittlung?

Erbschaft, Ehescheidung, Kauf- und Verkaufsabsicht etc. geben Anlass für die Wertermittlung einer Immobilie. So ist es möglich, durch ein Gutachten zu erfahren, welchen Wert die Immobilie dar stellt.

Da die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken keine rein mathematische Wissenschaft ist, gibt es nicht die Formel, welche durch Anwendung immer den richtigen Wert als Ergebnis berechnet.

Es ist daher notwendig Kenntnisse des Immobilienmarktes in die Berechnung einfließen zu lassen und dies nachvollziehbar darzustellen.

Wert ⇔ Preis

Der Wert ist ein objektivierter und gleichzeitig subjektiv nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt.

Der Preis einer Immobilie liegt in jedem konkreten Einzelfall zwischen den subjektiven (persönlichen) Wertschätzungen von Käufer und Verkäufer, wobei die endgültige Festlegung des Preises durch unterschiedliche Verhandlungspositionen und andere subjektive (persönliche) Faktoren beeinflusst werden kann.

Anlässe der Wertermittlung

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • An- bzw. Verkauf
  • Eheschließungen und Ehescheidungen
  • Schenkungen und Übertragungen von Immobilien
  • Zwangsversteigerungen
  • An- bzw. Vermietung
  • Beleihungswertermittlung
  • Enteignung
  • Nachlassregelungen
  • Vormundschaftsangelegenheiten
  • Unternehmensübernahmen
  • Performance Messung
  • Informationszwecke
  • steuerliche Gründe
  • versicherungstechnische Angelegenheiten
  • Kontrolle eines vorhandenen Wertgutachtens
  • ggf. Gegengutachten