Verkehrswertgutachten

Wie wird ein Verkehrswertgutachten erstellt?

Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit der Novellierung des Baugesetz- buches im Jahr 2004 wurde insbesondere klargestellt, dass der Begriff Marktwert synonym für Verkehrswert (§ 194 BauGB) steht.

Bei einem gängigen Verkehrswertgutachten ist die Ausarbeitung mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verbunden, da zunächst sehr viele Unterlagen benötigt werden.
Es müssen Flurkarte, Grundbuchauszug, Altlastenauskunft, Flächennutzungsplan, Denkmalschutzsituation, Baulastenauskunft, Bebauungsplan, Anliegerbescheinigung über Erschließungsbeiträge sowie weitere Informationen vom Gutachterausschuss oder der Sanierungsbehörde beschafft werden.

Nach einer gründlich durchgeführten Objektbesichtigung mit einer umfangreichen Dokumentation erfolgt anschließend auf dieser Grundlage die Ausarbeitung des Gutachtens mit ausführlichen Be- gründungen, Hintergrundinformationen sowie der Berechnung des Immobilienwertes.
Hinzu kommt eine umfangreiche Erläuterung der Begrifflichkeiten, so dass das Gutachten auch für Laien verständlich ist. Letztlich umfasst das Verkehrswertgutachtens ca. 80-90 Seiten.

Der Ablauf:

Sie beauftragen uns, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens festzustellen.

Die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen kann einige Tage dauern, in der Zwischenzeit wird eine Objektbesichtigung mit einer Überprüfung der Bausubstanz vorgenommen, die eine Grundvoraussetzung für das Verkehrswertgutachten ist.

Die Objektbesichtigung umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Untersuchung aller Räume auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
  • Energetische Prüfung von Fenstern, Türen, Dach, Hauswänden, Geschossdecken usw.
  • Kontrolle auf evtl. Undichtigkeiten/Feuchtigkeit
  • Sichtung auf Schäden bei Außenfassade, Terrasse, Balkonen, Brüstungen
  • Überprüfung des Daches inkl. Eindeckung, Regenrinne, Gebälk und des Dachstuhls
  • Kontrolle der Versorgungsleitungen/Hausanschlüsse, Elektroinstallation
  • Überprüfung von Garage/Carport/Stellplatz und Überdachungen
  • Erfassung der vorhandenen Instandhaltungsmaßnahmen

Im Anschluss an die Ortsbesichtigung, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, erstellen wir unter Berücksichtigung des Grundstückes, der Lage und weiter maßgeblichen Faktoren ein schriftliches Verkehrswertgutachten.

Der zeitliche Arbeitsaufwand für ein Verkehrswertgut kann bis zu 5 Arbeitstage betragen. Dafür erhalten Sie ein Gutachten, das valide ist und rechtlich bei Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt wird.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten? Unser persönlicher Tipp:

Das Kurzgutachten ist meist völlig ausreichend, wenn Sie lediglich erfahren möchten, was Ihre Immobilie wert ist, weil Sie z.B. einen Verkauf der Immobilie beabsichtigen oder Sie sich in einer Erbengemeinschaft im Grunde einig sind und lediglich eine objektive Wertermittlung und eine schriftliche Begründung dazu benötigen.

Eine nachträgliche Aufstockung des Kurzgutachtens zum Verkehrswertgutachten ist problemlos möglich

Das Verkehrswertgutachten ist die einzige Option, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind bzw. ein solcher bevorsteht. Dies ist zum Beispiel bei einer Ehescheidung oder bei einer Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft der Fall.
Bei einer zu hohen Ansetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist das Bedarfswertgutachten (ähnlich wie das Verkehrswertgutachten) die einzige Option.