Wertermittlung nach IAS/IFRS

Was ist die Bewertung nach IAS/IFRS?

Für die Bilanzierung gemäß HGB waren die Marktwerte von Immobilien bisher von untergeordneter Bedeutung. Durch die IAS/IFRS Bilanzierung kommt dem Marktwert ein höheres Gewicht zu. Dadurch ist es für eine solche Wertermittlung hilfreich, die Unternehmensimmobilien bis hin zu Portfolios von einem externen Sachverständigen durchführen zu lassen.

Kernpunkt einer Wertermittlung für die Bilanzierung von Immobilien nach IAS/IFRS ist die Ermittlung des Fair Value. Der Fair Value ist im Gegensatz zum Verkehrswert kein eindeutig bestimmter (objektiver) Wert, sondern ein Wert, dessen Höhe von verschiedenen Prämissen abhängig ist. Fair Value kann im Deutschen mit “beizulegender Zeitwert – üblicher Marktpreis” übersetzt werden.

Eine Bilanzierung nach den IAS/IFRS-Standards, wie sie bereits ab 2005 für alle börsennotierten Unternehmen zur Vorschrift wird, fördert durch den Ausweis von zeitnahen Immobilienwerten (ohne stille Reserven) die Transparenz für die Bank und erleichtert ein positives Rating und damit die notwendige Kreditvergabe. Namhafte Fachleute, aber auch viele Banken gehen davon aus, dass die zunächst nur für börsennotierten Unternehmen geltenden IAS/IFRS-Standards auch zukünftig für alle bilanzierende Unternehmen zur Anwendung gelangen werden, auch wenn dies jetzt noch nicht zwingend ist.

Ablauf und Leistungen zu der Wertermittlung nach IAS/IFRS Bilanzierung:

Sie beauftragen uns, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen der Bilanzierung nach IAS/IFRS fest- zustellen.

Hierbei muss genau ermittelt werden, in welchem Zusammenhang die Immobilie genutzt wird. Dabei müssen die zu bewertenen Immobilien in unterschiedlich Nutzungseinheiten klassifiziert werden.

Beispiele für die unterschiedlichen Ansätze nach IAS/IFRS von Immobilien:

Handelt es sich um eine:

  • Vorratsimmobilie
  • Fertigungsauftrag für eine Immobilie
  • Sachanlage-Immobilie
  • Finanzanlage-Immobilie
  • in der Modernisierungsphase befindliche Immobilie
  • Immobilie mit der Absicht zur Weiterveräußerung
  • Immobilie im Analage Vermögen und veräußerungsbereiten Zustand und wenn die Veräußerung wahrscheinlich ist
  • Verwendungszweck der für die Immobilie unbestimmt