Wir erstellen für Sie Gutachten

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für An- und Verkauf

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für Erbschaften und Schenkungen

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für Scheidung und Trennung

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für das Finanzamt

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für viele andere Anlässe

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ab 399 €
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Gutachten

Sie möchten eine Immobilie bewerten lassen? Hier finden Sie Informationen über unsere verschiedenen Gutachtenleistungen.

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Zusatzleistungen

Ob bei Energieausweis, Flächenberechnung oder unserer Ankaufservice – wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

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Wir sind für Sie da

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben? Haben Sie Fragen zu immobilienspezifischen Themen? Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

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Herzlich Willkommen!

Ihr Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger in Hamburg

Als unabhängige Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten & Pachten erstellen wir Wertermittlungsgutachten für Privatpersonen als auch Gerichte, Erbengemeinschaften, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmen.

Wir sind dabei für unsere Kunden professionell, kompetent, engagiert, als auch schnell und preisbewusst tätig.

Neben der klassischen Verkehrswertgutachten bieten wir unseren Kunden auch eine Immobilienprüfung in einem Kurzgutachten ab 399 Euro an,
das für viele Wertermittlungsanlässe schon vollkommend ausreichend ist.

Auch in Hamburg steigen die Immobilienpreise seit Jahren. Die Elbmetropole im Norden Deutschlands ist starkes Wirtschaftszentrum, verfügt über ein vielfältiges Kulturangebot und ist damit beliebter Wohnort. Ritt & Partner ist als Immobiliengutachter mit dem Immobilienmarkt und seinen aktuellen Entwicklungen in Hamburg eng vertraut und berät Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie. Egal in welcher Situation Sie sich befinden: Wir beraten Sie auf Augenhöhe und stellen Ihnen das ideal auf Sie zugeschnittene Gutachten aus.

Ablauf einer Gut­ach­ten­er­stel­lung

  1. Schritt: Vorberatung (Anlass für die Wertermittlung, die richtige Gutachtenform, Honorar – abhängig von Gutachtenform, Immobilienart und -lage)
  2. Schritt: Terminfestigung für die Objektbesichtigung (ggf. auch Samstag und Sonntag möglich)
  3. Schritt: Objektbesichtigung (Lage, Ausstattungsstandard, Zustand, Mängel/Schäden, Außenanlage)
  4. Schritt: Gutachtenerstellung (i.d.R. 3-5 Werktage nach der Objektbesichtigung – max. 10 Werktage)

WIR SIND FÜR SIE DA

info@ritt-partner-hamburg.de

Rothenbaumchaussee 112
20149 Hamburg

Häufige Fragen und Antworten

Was kostet mich ein Gutachten?

Das Honorar ist abhängig vom Erstellungsaufwand, welches wiederum von der Gutachtenform, Immobilienart, Wohn- & Nutzfläche sowie Standort abhängig ist. Eine Orientierung über die etwaigen Kosten finden Sie hier in unserer Honorartabelle.

Was benötige ich? Ein Kurzgutachten oder ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten?

Das Kurzgutachten ist meist völlig ausreichend, wenn Sie lediglich erfahren möchten, was Ihre Immobilie wert ist, weil Sie z.B. einen Verkauf der Immobilie beabsichtigen oder Sie sich in einer Erbengemeinschaft im Grunde einig sind und lediglich eine objektive Wertermittlung und eine schriftliche Begründung dazu benötigen.

Das Verkehrswertgutachten ist die einzige Option, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind bzw. ein solcher bevorsteht. Dies ist zum Beispiel bei einer Ehescheidung oder bei einer Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft der Fall. Bei einer zu hohen Ansetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist das Bedarfswertgutachten (ähnlich wie das Verkehrswertgutachten) die einzige Option.

Ist eine nachträgliche Aufstockung zum Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten möglich?

Eine nachträgliche Aufstockung des Kurzgutachtens zum Verkehrswertgutachten ist problemlos möglich. Dann müssen Sie KEIN zweites Gutachten bezahlen sondern einfach nur die Wertdifferenz zwischen Kurzgutachen und Verkehrswertgutachten, sprich als ob Sie von Anfang an ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben hätten.

Wie ist der Ablauf bei einer Beauftragung zur Gutachtenerstellung?

Sie beauftragen uns, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen. Die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen kann einige Tage dauern, in der Zwischenzeit wird eine Objektbesichtigung mit einer Überprüfung der Bausubstanz vorgenommen, die eine Grundvoraussetzung für das Kurzgutachten ist.

Die Objektbesichtigung umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Untersuchung aller Räume auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
  • Energetische Prüfung von Fenstern, Türen, Dach, Hauswänden, Geschossdecken usw.
  • Kontrolle auf evtl. Undichtigkeiten/Feuchtigkeit
  • Sichtung auf Schäden bei Außenfassade, Terrasse, Balkonen, Brüstungen
  • Überprüfung des Daches inkl. Eindeckung, Regenrinne, Gebälk und des Dachstuhls
  • Kontrolle der Versorgungsleitungen/Hausanschlüsse, Elektroinstallation
  • Überprüfung von Garage/Carport/Stellplatz und Überdachungen
  • Erfassung der vorhandenen Instandhaltungsmaßnahmen

Im Anschluss der Ortsbesichtigung, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, erstellen wir unter Berücksichtigung des Grundstückes, der Lage und weiteren maßgeblichen Faktoren ein schriftliches Gutachten mit einem Umfang von ca. 30-60 Seiten.

Ist die Gutachtenerstellung bei einem Verkauf wirklich kostenlos und warum?

Wir können das Gutachten kostenlos erstellen, wenn die Vermarktung über unsere Kooperationspartner erfolgt. Diese ist für Sie ebenfalls kostenlos – bei einem erfolgreichen Verkauf erhalten wir von unseren Partnern ein Honorar.

Wertermittlung von RITT & PARTNER

Erbschaft, Ehescheidung, Kauf- und Verkaufsabsicht etc. geben Anlass für die Wertermittlung einer Immobilie. So ist es möglich, durch ein Gutachten zu erfahren, welchen Wert die Immobilie dar stellt.

Da die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken keine rein mathematische Wissenschaft ist, gibt es nicht die Formel, welche durch Anwendung immer den richtigen Wert als Ergebnis berechnet.

Es ist daher notwendig Kenntnisse als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger in Hamburg des Immobilienmarktes in die Berechnung einfließen zu lassen und dies nachvollziehbar darzustellen.

Wert ⇔ Preis

Der Wert ist ein objektivierter und gleichzeitig subjektiv nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt.

Der Preis einer Immobilie liegt in jedem konkreten Einzelfall zwischen den subjektiven (persönlichen) Wertschätzungen von Käufer und Verkäufer, wobei die endgültige Festlegung des Preises durch unterschiedliche Verhandlungspositionen und andere subjektive (persönliche) Faktoren beeinflusst werden kann.

Obwohl sich meine Frau und ich scheiden ließen, wollten wir doch eine faire Gütertrennung. Da wir aber eine Eigentumswohnung hatten, mussten wir erstmal den genauen Wert ermitteln lassen. Mit ImmoWert – Ritt & Partner Hilfe ging das schnell und unkompliziert.

Michael A.

Unser Haus war ein Schmuckstück mit vielen kleinen Macken. Als wir es aus persönlichen Gründen verkaufen mussten, war uns ein Gutachter von ImmoWert – Ritt & Partner eine große Hilfe bei der Wertermittlung und wir konnten unser Haus zu einem sehr guten Preis verkaufen.

Familie Müller

Nach vielen Monate der Suche fanden wir endlich unser Traumhaus. Um sicher zu gehen, dass die Renovierungsarbeiten es nicht zum Albtraumhaus machen, kontaktierten wir die Gutachter von ImmoWert – Ritt & Partner. Dank deren Urteil wissen wir, dass wir nichts zu befürchten haben.

Familie A.

Das Verkehrswertgutachten – beständig vor Gericht

Benötigen Sie ein Immobiliengutachten für Gericht? Dann ist das Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter in Hamburg gefragt. Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist das Verkehrswertgutachten gänzlich rechtssicher und kann daher auch im Rechtsstreit, beispielsweise im Scheidungsfall, vor Gericht verwendet werden. Der Verkehrswert beschreibt den Marktwert der Immobilie und somit ihren aktuellen Wert unter Berücksichtigung einer Vielzahl verschiedenster Faktoren. Im Scheidungsfall prüfen wir unabhängig alle Unterlagen der gemeinsamen Immobilien, besichtigen auch hier Objekte vor Ort, und erstellen anschließend ein ausführliches Gutachten. Da das Verkehrswertgutachten deutlich umfangreicher ist als das Kurzgutachten, benötigen wir als Immobiliensachverständiger in Hamburg dabei gleich mehrere Unterlagen, wie beispielsweise die Flurkarte und Anliegerbescheinigung. Die Erstellung des Verkehrswertgutachtens nimmt daher auch deutlich mehr Zeit in Anspruch als beim Kurzgutachten. Sie sind sich nicht sicher, welches Gutachten in Ihrem Fall ausreicht? Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie uns in unserem Büro in Hamburg.

Immobilie geerbt? Mit einem unabhängigen Gutachten den Erbschaftssteuerbescheid senken

Auch im Erbfall lohnt sich ein unabhängiges Immobiliengutachten vom Sachverständigen. Oft ordnet das zuständige Finanzamt der geerbten Immobilie einen zu hohen Wert zu und stellt anschließend einen hohen Steuerbescheid aus. Beauftragen Sie Ihr eigenes Immobiliengutachten, so kann der Erbschaftssteuerbescheid auch nach Ausstellung noch angefochten werden, sofern das von Ihnen beauftragte Gutachten einen niedrigeren Wert aufzeigt. So kann der Steuerbescheid auch im Nachhinein noch korrigiert werden.

Sicherheit für die Bank mittels Beleihungswertverfahren

Sie stecken mitten in den Verhandlungen mit Ihrer Bank für einen Kredit und möchten Ihre Immobilie als Sicherheit angeben? Dafür ermitteln wir als Immobiliengutachter in Hamburg den zukünftigen Marktwert Ihrer Immobilie über das Beleihungswertverfahren. Dabei beschreibt der Beleihungswert nicht den aktuellen Marktwert, sondern den zukünftigen Wert Ihrer Immobilie. So achten wir während des Verfahrens besonders darauf, langlebige Aspekte wie Lage und Bebauungspotential mit in die Schätzung einzubeziehen.

In jedem Verfahren und Gutachten geben wir als erfahrene Immobiliengutachter in Hamburg unser Bestes. Denn wir streben stets danach, das für Sie und Ihre Situation ideale Ergebnis zu erzielen. Ganz egal ob Miete, Kauf oder Verkauf: Wir beraten Sie gerne im Raum Hamburg in Ihren individuellen Immobilienangelegenheiten.