Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.ritt-partner.de; www.ritt-partner-hamburg.de, www.ritt-partner-berlin.de; www.ritt-partner-xxx.de (xxx= diverse Städte) zwischen Ritt Immobiliengutachter GmbH, Amtsgericht Hamburg HRB 155756, Geschäftsführer Stephan Ritt, Rothenbaumchaussee 112, 20149 Hamburg (im Folgenden: Gutachter genannt) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vertragssprache ist deutsch. Der Auftrag kommt durch individuelle Auftragserteilung zwischen dem Kunden und dem Gutachter zustande. Der Gutachter erstellt dem Kunden auf Anfrage ein Angebot. Dieses kann der Kunde dann annehmen.

§ 2 Leistungserbringung

Der Umfang des Gutachtens richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Gutachter. Der Kunde erhält mit der Rechnung (vor der Zahlung des Honorars), sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 1-facher Entwurfsausfertigung in elektronischer Form als pdf-Datei. Nach der Zahlung des Honorars erhält der Kunde das Gutachten in 1-facher Originalausfertigung in elektronischer Form als pdf-Datei Ein weiteres Duplikat und die Bild-dateien verbleiben bei dem Gutachter. Vom Leistungsumfang ist nach entsprechender Absprache zwischen dem Kunden und dem Gutachter auch die Ausstellung des Energieausweises für die Immobilie, die Flächenberechnung, die Bewertung von Rechten und Lasten sowie die Einholung von Behördenauskünften umfasst. Der Gutachter ist zu Teilleistung berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teilleistung fallen den Kunden jedoch keine zusätzlichen Kosten an. Der Gutachter ist berechtigt den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von dem Gutachter nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Gutachter nicht zu vertreten. Sie berechtigen dem Gutachter dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann der Gutachter vom Vertrag zurücktreten. Der Gutachter verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Gerät der Kunde mit der Abnahme des beauftragten Gutachtens in Verzug, ist der Gutachter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 3 Zahlung

Das Honorar richtet sich je nach Umfang und Zweck des zu erstellenden Gutachtens nach der Honorarliste bzw. der Absprache. Daneben werden Auslagen gesondert abgerechnet. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Sollten sich Tatsachen herausstellen, dass ein Mehraufwand für Gutachter entsteht bspw. durch zwingend zu bewertende Rechte und Lasten, behält der Gutachter sich das Recht vor, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat dem Gutachter auch die sonstigen Auslagen zu ersetzen. Sonstige Auslagen sind Kosten die z.B. bei der Beschaffung von Dokumenten beim Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauaufsicht, Bauamt, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsbehörde usw. anfallen. Auftragsstornierungen sind schriftlich (Fax, Brief, E-Mail) zu erteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 119 EUR (inkl. Umsatzsteuer) be- rechnet und sind sofort fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Gutachter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei dem Gutachter eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich der Gutachter vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Gutachter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde erteilt dem Gutachter eine Vollmacht zur Vornahme aller erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. Der Kunde hat dem Gutachter uneingeschränkten Zugang zum Grundstück bzw. den Gebäuden zu ermöglichen. Kosten die dadurch entstehen, dass dem Gutachter kein oder nur eingeschränkter Zugang gewährt wurde, trägt der Kunde. Der Gutachter haftet nicht für Schäden, die aufgrund eines beschränkten Zugangs entstehen.

§ 5 Haftung

Der Gutachter sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet der Gutachter im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 6 Schlussbestimmungen

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von dem Gutachter in Hamburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht